HRA 201084: Rudolf Schünemann e.K., Diekholzen, Südkamp 15, 31199 Diekholzen. Die Firma ist erloschen.
Autohaus Schünemann KG, Diekholzen, Südkamp 15, 31199 Diekholzen. Einzelkaufmann. Firma geändert, nun: Rudolf Schünemann e.K. Geändert, nun: Inhaber: Schünemann, Rudolf, Diekholzen, * ‒.‒.‒‒.
Autohaus Schünemann KG, Hildesheim, Bavenstedter Str. 90, 31135 Hildesheim. Sitz verlegt, nun: Diekholzen. Geschäftsanschrift: Südkamp 15, 31199 Diekholzen.
Autohaus Schünemann KG, Hildesheim, Bavenstedter Str. 90, 31135 Hildesheim. (Handel mit Kraftfahrzeugen und Autozubehör, Instandsetzung von Kraftfahrzeugen, Abwicklung von Leasinggeschäften, Finanzierung und Finanzierungsvermittlung). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Bavenstedter Str. 90, 31135 Hildesheim. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Schünemann, Rudolf, Diekholzen, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Autohaus Schünemann Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hildesheim (Amtsgericht Hildesheim, HRB 926) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 24.08.2011/14.09.2011. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.