Ruf Elektrohandel GmbH & Co. KG, Mannheim, Krügerstr. 15-17, 68219 Mannheim. Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 01.08.2011 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
Ruf Elektrohandel GmbH & Co. KG, Mannheim, Krügerstr. 15-17, 68219 Mannheim. Zur Verschmelzung der Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) mit der Kommanditgesellschaft unter der Firma "Alexander Bürkle GmbH & Co. KG", Freiburg im Breisgau (Amtsgericht Freiburg i.Br. HRA 38) wurde ein Nachtrag vom 20.07.2011 zum Verschmelzungsvertrag vom 07.07.2011 vereinbart, dem die Gesellschafterversamlungen der beteiligten Rechtsträger am 20.07.2011 zugestimmt haben. In Ergänzung zur Eintragung lfd. Nr. 4 vom 13.07.2011 eingetragen.
Ruf Elektrohandel GmbH & Co. KG, Mannheim, Krügerstr. 15-17, 68219 Mannheim. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 07.07.2011 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 07.07.2011 mit der Kommanditgesellschaft unter der Firma "Alexander Bürkle GmbH & Co. KG", Freiburg im Breisgau (Amtsgericht Freiburg i.Br. HRA 38) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.