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Rugenberger Großbäckereien Verwaltungs-GmbH, Moers (HRB 5096) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Am Schürmannshütt 29
47441 Moers
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 0 keine Angabe
Register
Registernr.: HRB 5096
Amtsgericht: Kleve
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Rugenberger Großbäckereien Verwaltungs-GmbH aus Moers war im Handelsregister Kleve unter der Nummer HRB 5096 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Rugenberger Großbäckereien Verwaltungs-GmbH ihren Standort nicht geändert. Die Rugenberger Großbäckereien Verwaltungs-GmbH wies zuletzt 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 08.05.2020)

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Registermeldungen 2

Calendar 25.01.2013
Löschung von Amts wegen

Rugenberger Großbäckereien Verwaltungs-GmbH, Moers, Am Schürmannshütt 29, 47441 Moers. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.

Calendar 19.10.2012
Löschungsankündigung

Rugenberger Großbäckereien Verwaltungs-GmbH, Moers, Am Schürmannshütt 29, 47441 Moers. Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen zu löschen. Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf drei Monate festgesetzt. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung können Sie Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist bei dem Amtsgericht Kleve, Schloßberg 1, 47533 Kleve schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden. Der Widerspruch muss spätestens innerhalb der gesetzten Frist nach der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung bei dem Amtsgericht Kleve eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung, spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass der Verfügung. Die Bekanntgabe ist entweder durch Zustellung oder am dritten Tage nach Aufgabe zur Post bewirkt. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages. Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Verfügung sowie die Erklärung enthalten, dass Widerspruch gegen diese Verfügung eingelegt wird. Er ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.

Historie 2

25.01.2013
Registervorgang

Löschung von Amts wegen 18.01.2013

19.10.2012
Registervorgang

Löschungsankündigung 17.10.2012