HRB 12132: Ruhnau Elektro GmbH, Kamp-Lintfort, Carl-Friedrich-Gauß-Straße 56, 47475 Kamp-Lintfort. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
Ruhnau Elektro GmbH, Kamp-Lintfort, Carl-Friedrich-Gauß-Straße 56, 47475 Kamp-Lintfort. Nicht mehr Geschäftsführer: Ruhnau, Stefan, Kamp-Lintfort, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Brosche, Werner, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Ruhnau Elektro GmbH, Kamp-Lintfort, Carl-Friedrich-Gauß-Straße 56, 47475 Kamp-Lintfort. Nicht mehr Geschäftsführer: Kalthöfer, Rolf, Mönchengladbach, * ‒.‒.‒‒.
Ruhnau Elektro GmbH, Kamp-Lintfort, Carl-Friedrich-Gauß-Straße 56, 47475 Kamp-Lintfort. Bestellt als Geschäftsführer: Kalthöfer, Rolf, Mönchengladbach, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Ruhnau Elektro GmbH, Kamp-Lintfort, Carl-Friedrich-Gauß-Straße 56, 47475 Kamp-Lintfort. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.03.2013. Geschäftsanschrift: Carl-Friedrich-Gauß-Straße 56, 47475 Kamp-Lintfort. Gegenstand: Die Elektroinstallation aller Art, die Wartung und die Sanierung von Elektroanlagen, die Erstellung von Leitungsnetzen für Schwachstromanlagen (Sicherheitstechnik) sowie allgemeine Reparaturen am Elektrohandwerk sowie alle artverwandten Geschäfte. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Ruhnau, Stefan, Kamp-Lintfort, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.