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c)
1. Gegenstand der Gesellschaft ist die
Verwirklichung der Aufgaben der Caritas
als Lebens- und Wesensäußerung der
Katholischen Kirche
durch den Betrieb von katholischen
Krankenhäusern und sonstigen Pflege- und
Betreuungseinrichtungen sowie die
Beteiligung hieran.
2. Krankenhäuser der Gesellschaft dienen
der stationären, teilstationären, vor- und
nachstationären sowie ambulanten
Untersuchung und
Behandlung sowie der Pflege, Versorgung
und seelsorgerischen Begleitung von
Kranken, Wöchnerinnen, außerdem den
Aufgaben, die
sich aus der Gesundheitsberatung und -
vorsorge sowie aus der Trägerschaft von
Ausbildungsstätten ergeben; weiterhin
beteiligen sie
sich an der universitären Aus- und
Weiterbildung (Forschung und Lehre). Sie
werden in Übereinstimmung mit der vom
Bischof von Essen
erlassenen Grundordnung für katholische
Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen in
der jeweils gültigen Fassung betrieben.
3. Die Grundordnung des kirchlichen
Dienstes im Rahmen kirchlicher
Arbeitsverhältnisse, die,,Ordnung zur
Prävention gegen sexualisierte
Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder
hilfebedürftigen Erwachsenen" sowie das
Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz
(KDG)
nebst den dazu jeweils ergangenen
Ausführungsbestimmungen finden in ihrer
jeweiligen im Kirchlichen Amtsblatt des
Bistums Essen
veröffentlichten Fassung Anwendung.
Ebenfalls zur Anwendung kommen die
Leitlinien des Deutschen Caritasverbandes
für den Umgang
mit sexualisierter Gewalt an Minderlährigen
und schutz- oder hilfebedürftigen
Erwachsenendurch Beschäftigte in den
Diensten und
Einrichtungen seiner Gliederungen und
MitgIiedsorganisationen.
4. Die Pflege- und Betreuungseinrichtungen
dienen der Aufnahme, Betreuung, Pflege,
Versorgung und seelsorgerlichen
Begleitung von
Personen,die infolge ihres körperlichen,
geistigen und seelischen Zustandes auf die
Hilfe anderer angewiesen sind.
5. Zwecke der Gesellschaft im Sinne der
Abgabenordnung sind :
a. die Förderung des öffentlichen
Gesundheitswesens und der öffentlichen
Gesundheitspflege;
b. die Förderung von Wissenschaft und
Forschung;
c. die Förderung der Berufsausbildung;
d. die Förderung der Jugend- und
Altenhilfe;
e. kirchliche Zwecke.
6. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht
insbesondere durch:
a. den Betrieb von Krankenhäusern;
b. den Betrieb von an ambulanten
Versorgungsstrukturen oder die
gesellschaftsrechtliche und
organisatorische Beteiligung hieran;
c. die Herstellung, Lieferung und
Verabreichung von Medikamenten an
ambulante Patienten;
d. Durchführung von Konsiliardiensten;
e. Gutachtenerstellung für Versicherungen,
Rententräger und Gerichte;
f. die universitäre Aus- und Weiterbildung
und Forschung;
g. die fachärztliche Ausbildung;
h. die hoheitliche Grundlagen- und
Auftragsforschung, wissenschaftliche
Veranstaltungen, sowie Auftragsforschung
und Anwendungsbeobachtungen;
i. Unterhalt und Betrieb von der
Allgemeinheit zugänglichen Schulen zur
Bildung im Bereich des
Gesundheitswesens, sowie der
berufspraktischen Ausbildung; der Unterhalt
und Betrieb von
Weiterbildungseinrichtungen;
j. Frühförderung von Behinderten
Menschen;
k. Unterhalt einer Kindertagesstätte;
l. Entwicklungshilfe im Rahmen der
Gesundheitsvorsorge, insbesondere zur
medizinischen Aus- und Weiterbildung;
m. Kooperationen und Leistungsaustausch
mit anderen Einrichtungen, die gleichartige
Zwecke verfolgen;
n. Seelsorge, Unterhalt von Kapellen und
das Abhalten von Gottesdiensten.
7. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht
durch die Erbringung von
Kooperationsleistungen an andere
steuerbegünstigte Körperschaften im Sinne
von § 57 Abs. 3 AO, nämlich durch die
Überlassung von Immobilien (Praxis- und
Betriebsräume), die Erbringung von
Management- und Verwaltungsleistungen
(Geschäftsführungstätigkeiten,
Finanzbuchhaltung, Controlling und
Personalwesen), die Erbringung von
ärztlichen bzw. medizinischen Leistungen,
(Honorarleistungen, Konsilleistungen),
Personalgestellung und Personalbeistellung
(Personalbedarfsermittlung,
Personaleinsatz, Personalabrechnung), die
Überlassung von Großgeräten
(strahlentherapeutische Geräte wie z. B.:
Linearbeschleuniger) sowie
Materiallieferungen
(Materialbedarfserfassung,
Materialkommissionierung,
Materialtransport , Materialverbringung) an
die St. Elisabeth-Stiftung, die Katholisches
Klinikum Bochum Holding gGmbH, die MVZ
Katholisches Klinikum Bohcum gGmbH, die
St. Anna-Stiftung gGmbH, die Katholisches
Klinikum Bochum Service GmbH sowie die
Gourmed Vital Ruhr GmbH,
8.. Die Gesellschaft verwwirklicht ihre
steuerbegünstigten Zwecke ferner unter
Einbeziehung von Kooperationsleistungen
von anderen steuerbegünstigten
Körperschaften im Sinnen von § 57 Abs. 3
AO,, nämlich durch die Überlassung von
Immobilien , Geschäftsführungs- und
Managementleistungen,
Bildungsleistungen, ärztliche bzw.
medizinische Leistungen (Konsilleistungen),
pflegerische Leistungen,
Personalgestellungen, sowie Reinigungs-
und Verpflegungsdienstleistungen der St.
Elisabeth-Stifung in Bochum, der
Katholisches Klinikum Bochum Holding
gGmbH, der MVZ Katholisches Klinikum
Bochum gGmbH, der Katholisches Klinikum
Bochum Service GmbH sowie der Gourmed
Vital Ruhr GmbH.
9. Die Gesellschaft kann ferner unter
Beachtung der Vorschriften der
Abgabenordnung für steuerbegünstigte
Körperschaften alle Geschäfte eingehen
und Maßnahmen durchführen, die der
Erreichung oder Förderung der
Gesellschaftszwecke dienen. Insbesondere
darf sie im Rahmen dieser Zwecke andere
Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art
gründen, übernehmen und sich an solchen
Unternehmen beteiligen.
10.Die Gesellschaft ist Mitglied des
Caritasverbandes für das Bistum Essen
e.V.
11..Die Gesellschaft darf
Zweigniederlassungen und Betriebsstätten
errichten und unterhalten. |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 07.06.2023 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die
Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
Die Präambel wurde gestrichen, § 13 (Aufsicht des Bischofs
von Essen, Zustimmungserfordernisse) wurde neu eingefügt,
§ 20 (Schiedsverfahren) wurde neu gefasst. |
a)
24.10.2023
Nieswandt |