Ruhrglas Recycling GmbH & Co. KG, Lünen, Frydagstraße 39, 44536 Lünen. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Reiling Gesellschaft für Beteiligungen mbH, Harsewinkel (Amtsgericht Gütersloh HRB 9202). Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: RGR Gesellschaft für Beteiligungen mbH, Harsewinkel (Amtsgericht Gütersloh HRB 9502), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Ruhrglas Lünen Recycling GmbH & Co. KG, Lünen, Frydagstraße 39, 44536 Lünen. Nach Firmenänderung Neue Firma: Ruhrglas Recycling GmbH & Co. KG.
Ruhrglas Lünen Recycling GmbH & Co. KG, Lünen, Frydagstraße 39, 44536 Lünen. (Sammlung, Aufbereitung und Vermarktung von Altglas sowie alle artverwandten Geschäfte). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Frydagstraße 39, 44536 Lünen. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Reiling Gesellschaft für Beteiligungen mbH, Harsewinkel (Amtsgericht Gütersloh HRB 9202), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Heil, Oliver, Schloß Holte-Stukenbrock, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Ausgliederung des Vermögens der Ruhrglas Recycling GmbH mit Sitz in Lünen (Amtsgericht Dortmund, 31 HRB 17248 ) als Ganzes unter Fortbestand dieser Gesellschaft nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 30.08.2012 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tage. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 25.10.2012 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.