Ruhrglas Recycling GmbH, Lünen, Frydastr. 39, 44536 Lünen. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Reiling-MS-Recycling-GmbH (Amtsgericht Münster, HRB 2870) am 31.10.2012 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Ruhrglas Recycling GmbH, Lünen, Frydastr. 39, 44536 Lünen. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.08.2012 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 30.08.2012 mit der Reiling-MS-Recycling GmbH mit Sitz in Münster (Amtsgericht Münster, HRB 2870) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Ruhrglas Recycling GmbH, Lünen, Frydastr. 39, 44536 Lünen. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungplanes vom 30.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.08.2012 ihr Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die dadurch neu gegründete Ruhrglas Lünen Recycling GmbH & Co. KG mit Sitz in Lünen (Amtsgericht Dortmund, 30 HRA 17580) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Ruhrglas Recycling GmbH, Lünen, Frydastr. 39, 44536 Lünen. Nach Änderung der Vertretungsbefugnis: Geschäftsführer: Uphoff, Marc, Lüneburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Ruhrglas Recycling GmbH, Lünen, Frydastr. 39, 44536 Lünen. Nicht mehr Geschäftsführer: Reiling, Bernhard, Steinhagen, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Uphoff, Marc, Lüneburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Heil, Oliver, Schloß Holte-Stukenbrock, * ‒.‒.‒‒.
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