HRA 4832: Ruhrmann Logistik GmbH & Co. KG, Duisburg, Dammstraße 1, 47119 Duisburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: August-Hirsch-Str. 10, 47119 Duisburg.
Rheinisch-Westfälische Baustoff- und Speditions-Gesellschaft Ruhrmann GmbH & Co. KG, Duisburg, Dammstraße 1, 47119 Duisburg. Geändert, nunmehr Neue Firma: Ruhrmann Logistik GmbH & Co. KG. Weiterhin Zweigniederlassung errichtet unter gleicher Firma mit Zusatz: Zweigniederlassung Dortmund, 44147 Dortmund, Geschäftsanschrift: Kohlenweg 16, 44147 Dortmund.
Rheinisch-Westfälische Baustoff- und Speditions-Gesellschaft Ruhrmann GmbH & Co. KG, Duisburg, Dammstraße 1, 47119 Duisburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.07.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.07.2013 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 10.07.2013 mit der Kanalspeditions- und Handeslgesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Duisburg (Amtsgericht Duisburg, HRB 1029) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.