HRB 6590: Ruiz & Schneider Elektrotechnik Recklinghausen GmbH, Recklinghausen, Maria-von-Linden-Straße 11, 45665 Recklinghausen. Bestellt als Geschäftsführer: Schneider, Christian, Recklinghausen, * ‒.‒.‒‒; Schneider, Marcus, Recklinghausen, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt.
Ruiz & Schneider Elektrotechnik Recklinghausen GmbH, Recklinghausen, Maria-von-Linden-Straße 11, 45665 Recklinghausen. Die Aufspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 26.08.2011 wirksam geworden.
Ruiz & Schneider Elektrotechnik Recklinghausen GmbH, Recklinghausen, Maria-von-Linden-Straße 11, 45665 Recklinghausen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.12.2010. Geschäftsanschrift: Maria-von-Linden-Straße 11, 45665 Recklinghausen. Gegenstand: Die Planung und der Bau von Elektroanlagen sowie der Verkauf und der Handel mit Elektromaterialien. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Schneider, Frank, Recklinghausen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Schneider, Barbara Elisabeth, Recklinghausen, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Aufspaltung der Ruiz + Schneider Elektrotechnik GmbH mit Sitz in Recklinghausen (Amtsgericht Recklinghausen, HRB 3113) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 17.12.2010 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 17.10.2010. Die Aufspaltung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.