HRB 90499: Rund Carré Hannover GmbH, Frankfurt am Main, Niedenau 61-63, 60325 Frankfurt am Main. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden PRISCA PROBERTIES S.à.r.l mit Sitz in Luxemburg/Luxemburg (Registre de Commerce et des Sociétés, B 137654) eingetragen worden.
HRB 90499: Rund Carré Hannover GmbH, Frankfurt am Main, Niedenau 61-63, 60325 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplanes vom 14.06.2016 sowie des Zustimmungsbeschlusses des übernehmenden Rechtsträgers vom 18.08.2016 mit der PRISCA PROBERTIES S.à.r.l mit Sitz in Luxemburg/Luxemburg (Registre de Commerce et des Sociétés, B 137654) grenzüberschreitend verschmolzen. Die Vorraussetzungen der Verschmelzung nach deutschem Recht liegen vor. Die Verschmelzung wird erst wirksam sobald die Vorraussetzungen nach dem luxemburgischen Recht, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt, erfüllt sind. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 122a Absatz 2, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 90499: Rund Carré Hannover GmbH, Frankfurt am Main, Niedenau 61-63, 60325 Frankfurt am Main. Dem Registergericht ist ein Vertrag über die geplante Verschmelzung dieser Gesellschaft mit der PRISCA PROPERTIES S.à.r.l. eingereicht worden.Bekanntmachung gemäß § 122d UmwG1. An der Verschmelzung sind beteiligt:a) als übertragende Gesellschaft die Rund Carré Hannover GmbH, eine Kapitalgesellschaft des deutschen Rechtes in der Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Frankfurt am Main, Deutschland,b) als übernehmende Gesellschaft die PRISCA PROPERTIES S.a.r.l, eine luxemburgische Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg.2. Die Gesellschaften sind wie folgt eingetragen:a) die Rund Carré Hannover GmbH ist im Handelsregister des Amtsgerichtes Frankfurt am Main unter HRB 90499 eingetragen,b) die PRISCA PROPERTIES S.a.r.l ist im Handelsregister (Registre de Commerce et des Sociétés) Luxemburg unter Nr. B 137654 eingetragen.3. Zu den Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter wird folgendes mitgeteilt:a) bei der übertragenden Gesellschaft Rund Carré Hannover GmbH ergeben sich die Rechte der Gläubiger aus § 22 UmwG i.V.m. § 122j UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rund Carré Hannover GmbH, wenn sie binnen 2 Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, in Hinblick auf solche Forderungen, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplanes oder seines Entwurfes entstanden sind.Die Rechte der Gläubiger sowie der Anspruch auf Sicherheitsleistung sind unmittelbar gegenüber der Rund Carré Hannover GmbH c/o Hauck Schuchardt Niedenau 61 bis 63, 60325 Frankfurt am Main geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Die Sicherheitsleistung muss spätestens 2 Monate nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplanes durch das Handelsregister des Amtsgerichtes Frankfurt am Main gefordert werden.Sicherheit ist in der Form des § 232 BGB zu leisten. b) Bei der übernehmenden Gesellschaft PRISCA PROPERTIES S.a.r.l ergeben sich die Rechte der Gläubiger aus Art. 268 des Luxemburger Gesellschaftsrechts. Gemäß Artikel 268 Abs.1 haben die Gläubiger aller an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften, deren Anspruch bereits vor der Veröffentlichung des Verschmelzungsplanes bestand, innerhalb von 2 Monaten seit der Veröffentlichung des Verschmelzungsplanes gegenüber dem Vorsitzenden Richter des zuständigen Gericht die Möglichkeit die Stellung von Sicherheiten für fällige und noch laufende Forderungen für den Fall zu beantragen, dass die Verschmelzung die Sicherheiten verringern würde.c) Besondere Rechte für Minderheitsgesellschafter bei grenzüberschreitenden Verschmelzungen kommen vorliegend nicht in Betracht, da alle Gesellschaftsanteile des übertragenden Rechtsträgers schon heute dem übernehmenden Rechtsträger vollständig gehören.d) Vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger können unter der nachfolgenden Anschrift kostenlos eingeholt werden: Rund Carré Hannover GmbH c/o Hauck Schuchardt Niedenau 61 bis 63, 60325 Frankfurt am Main.
HRB 90499: Rund Carré Hannover GmbH, Frankfurt am Main, Niedenau 61-63, 60325 Frankfurt am Main. Die Gesellschafterversammlung vom 23.09.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4.1 (Geschäftsjahr) beschlossen.
Rund Carré Hannover GmbH, Düsseldorf, Königsallee 21/23, 40212 Düsseldorf. Der Sitz ist nach Frankfurt am Main (jetzt AG Frankfurt am Main, HRB 90499) verlegt. Geschäftsanschrift: Niedenau 61-63, 60325 Frankfurt.
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