Runtime Services Rhein-Main GmbH, Mainz (Lotharstr. 11-13, 55116 Mainz). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Runtime Services GmbH mit Sitz in Stuttgart am 09.10.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Runtime Services Rhein-Main GmbH, Mainz (Mainz,Lotharstr. 11-13). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.08.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.08.2006 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 16.08.2006 mit der Runtime Services GmbH mit Sitz in Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 720081) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.