Ruppert-Baugesellschaft mbH, Albrechtshain (Rohrerweg 3, 54518 Esch). Die Verschmelzung wurde am 10.10.2006 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Ruppert-Baugesellschaft mbH, Albrechtshain (Rohrerweg 3, 54518 Esch). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 18.08.2006 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag und Beschluss der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers ebenfalls vom selben Tag mit der Ruppert-Verwaltungs-GmbH Esch mit dem Sitz in Esch (Amtsgericht Wittlich HRB 11295) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Rechtsträgers.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Ruppert-Baugesellschaft mbH, Albrechtshain (Naunhofer Straße 37, 04683 Albrechtshain). Die Gesellschafterversammlung vom 18.08.2006 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro und dessen Erhöhung um 35,41 EUR auf 25.600,00 EUR und die Änderung des § 3 (Stammkapital) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.