HRA 4405: Rutjes Wohnungs Mark GmbH & Co. KG, Bochum, Hermannshöhe 7, 44789 Bochum. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Ümminger Wohnungsgesellschaft mbh & Co. KG, HRA 4411 am 21.08.2018 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRA 4405: Rutjes Wohnungs Mark GmbH & Co. KG, Bochum, Hermannshöhe 7, 44789 Bochum. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.08.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.08.2018 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 14.08.2018 mit der Ümminger Wohnungsgesellschaft mbH & Co. KG mit Sitz in Bochum (Amtsgericht Bochum, HRA 4411) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.