Ruukki Betonstahl GmbH, Mülheim an der Ruhr (Rheinstraße 110-112, 45478 Mülheim an der Ruhr). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.12.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.12.2007 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 13.12.2007 mit der Ruukki Holding GmbH mit Sitz in Duisburg (Amtsgericht Duisburg, HR B 16954) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Ruukki Betonstahl GmbH, Mülheim an der Ruhr (Rheinstraße 110-112, 45478 Mülheim an der Ruhr). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Ruukki Holding GmbH am 11.02.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Ruukki Betonstahl GmbH, Mülheim an der Ruhr (Rheinstr. 110 - 112, 45478 Mülheim an der Ruhr). Bestellt als Geschäftsführer: Terfehr, Hans-Joachim, Voerde, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Steffen, Bernd, Hilden, * ‒.‒.‒‒.
Fundia GmbH, Mülheim an der Ruhr (Rheinstr. 110 - 112, 45478 Mülheim an der Ruhr). Die Gesellschafterversammlung vom 28.08.2006 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Absatz 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat am 28.08.2006 weiterhin beschlossen, das Stammkapital (DEM 9.010.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 4.606.739,85 um EUR 93.260,15 auf EUR 4.700.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 4 (Stammkapital) zu ändern. Der Gesellschaftsvertrag wurde außerdem in § 7 Absatz 3 (Pflichten der Geschäftsführer) geändert. Neue Firma: Ruukki Betonstahl GmbH. 4.700.000,00 EUR.
Ruukki Betonstahl GmbH, Mülheim an der Ruhr (Rheinstr. 110 - 112, 45478 Mülheim an der Ruhr). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selbenTage mit der SNJ GmbH mit Sitz in Mülheim an der Ruhr (Amtsgericht Duisburg - HRB 14549) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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