HRB 16954: Ruukki Holding GmbH, Duisburg, Schifferstr. 92, 47059 Duisburg. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden SSAB Swedish Steel GmbH am 24.08.2015 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRB 16954: Ruukki Holding GmbH, Duisburg, Schifferstr. 92, 47059 Duisburg. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.07.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.07.2015 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 21.07.2015 mit der SSAB Swedish Steel GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 3004) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 16954: Ruukki Holding GmbH, Duisburg, Schifferstr. 92, 47059 Duisburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.07.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.07.2015 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 21.07.2015 mit der Ruukki Deutschland GmbH mit Sitz in Duisburg (Amtsgericht Duisburg HRB 16755) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Ruukki Holding GmbH, Duisburg, Schifferstr. 92, 47059 Duisburg. Nicht mehr Geschäftsführer: Terfehr, Hans-Joachim, Voerde, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Meijlof, Johan, Almelo / Niederlande, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Ruukki Holding GmbH, Duisburg, Schifferstr. 92, 47059 Duisburg. Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Schifferstr. 92, 47059 Duisburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.05.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.05.2013 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 15.05.2013 mit der Ruukki Wind Towers GmbH mit Sitz in Duisburg (Amtsgericht Duisburg HRB 23510) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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