HRB 31022: S&K Automobile GmbH, Landau in der Pfalz, Nußdorfer Heide 1, 76829 Landau in der Pfalz. Nicht mehr Geschäftsführer: Stadel, Boris, Landau in der Pfalz, * ‒.‒.‒‒. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Behsler, Fabian, Landau in der Pfalz, * ‒.‒.‒‒.
HRB 31022: S&K Automobile GmbH, Landau in der Pfalz, Nußdorfer Heide 1, 76829 Landau in der Pfalz. Die Gesellschafterversammlung vom 04.08.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital und Geschäftsanteil) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 2.500,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Autohaus Kowalski GmbH (Amtsgericht Landau in der Pfalz, HRB 30462) beschlossen. Geändert, nun: Neues Stammkapital: 27.500,00 EUR. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.08.2020 mit Nachtrag vom 12.08.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 04.08.2020 mit Nachtrag vom 12.08.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 04.08.2020 mit Nachtrag vom 12.08.2020 mit der Autohaus Kowalski GmbH mit Sitz in Landau in der Pfalz (Amtsgericht Landau in der Pfalz, HRB 30462) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.