S+H Sanitär- und Heizungsfachhandel GmbH, Zweibrücken (Karlstraße 15 - 19, 66482 Zweibrücken). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Eugen König GmbH mit dem Sitz in Koblenz (HR B 1135) am 13.09.2005 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
S+H Sanitär- und Heizungsfachhandel GmbH, Zweibrücken (Karlstraße 15 - 19, 66482 Zweibrücken). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.082005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 03.08.2005 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 03.08.2005 mit der Eugen König GmbH mit Sitz in Koblenz (HR B 1135) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.