HRB 11051: S+K Services GmbH, Olpe, Olper Hütte 5 f, 57462 Olpe. Nicht mehr Geschäftsführer: Kleinhenz-Sonnenschein, Steffen, Olpe, * ‒.‒.‒‒.
HRB 11051: S+K Services GmbH, Olpe, Olpe Hütte 5 f, 57462 Olpe. Die Gesellschafterversammlung vom 28. Dezember 2018 hat die Erhöhung des Stammkapitals von 25.000,00 EUR um 23.780 EUR auf 48.780,00 EUR und die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital), § 6 (Gesellschafterbeschlüsse), § 7 (Jahresabschluss, Lagebericht, Ergebnisverwendung), § 10 (Erbfolge und Testamentsvollstreckung) und § 13 (Bewertung und Abfindung) beschlossen. Von Amts wegen berichtigt: Geschäftsanschrift: Olper Hütte 5 f, 57462 Olpe. Neues Stammkapital: 48.780,00 EUR. Bestellt als Geschäftsführer: Hundt, Daniel, Köln, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 11051: S+K Services GmbH, Olpe, Olpe Hütte 5 f, 57462 Olpe. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17. August 2016. Geschäftsanschrift: Olpe Hütte 5 f, 57462 Olpe. Gegenstand: Gebäudereinigung, Industriereinigung, Wach- und Sicherheitsdienst, Facility Management, Büroservice und Vermietung gewerblicher Maschinen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Kleinhenz, Steffen, Olpe, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 17. August 2016 durch Ausgliederung von Vermögensteilen des von Herrn Steffen Kleinhenz, Olpe, * ‒.‒.‒‒, als Inhaber der Firma "S+K Industrie- u. Gebäudeservices e.K." mit Sitz in Olpe (Amtsgericht Siegen, HRA 8994) betriebenen Unternehmens. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.