HRB 13642:S+P Management AG, Regensburg, Kumpfmühler Straße 3, 93047 Regensburg.Ausgeschieden: Vorstand: Manzan, Angelo Roberto, Erfurt, * ‒.‒.‒‒. Nicht eingetragen: Beim Amtsgericht Regensburg -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, § 106 AktG.
HRB 13642:S+P Management AG, Regensburg, Kumpfmühler Straße 3, 93047 Regensburg.Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Regensburg vom 05.06.2014 (Az. 102 IN 723/13) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 263 AktG.
S+P Management AG, Regensburg, Kumpfmühler Straße 3, 93047 Regensburg. Prokura erloschen: Grundler, Katja, Teublitz, * ‒.‒.‒‒.
S+P Management AG, Regensburg, Kumpfmühler Straße 3, 93047 Regensburg. Die S+P Vertriebs GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 189213) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 30.08.2013 sowie des Beschlusses der Hauptversammlung vom 30.08.2013 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 30.08.2013 mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
S+P Management AG, Regensburg, Kumpfmühler Straße 3, 93047 Regensburg. Die Asset Trust Partner AG mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 192966) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2013 sowie des Beschlusses der Hauptversammlung vom 27.08.2013 und des Beschlusses der Hauptversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 27.08.2013 mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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