Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
7 |
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b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Sting, Tobias, Netphen, * ‒.‒.‒‒ |
Prokura erloschen:
Sting, Tobias, Netphen, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
18.06.2024
Frenking |
HRB 7816: S/W Treuhand Südwestfalen GmbH - Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Siegen, Sandstraße 50, 57072 Siegen. Prokura erloschen: Otterbach, Bärbel, Siegen, * ‒.‒.‒‒; Schöne, Yvonne, Freudenberg, * ‒.‒.‒‒. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Sting, Tobias, Netphen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 7816: S/W Treuhand Südwestfalen GmbH - Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Siegen, Sandstraße 50, 57072 Siegen. Die Gesellschafterversammlung vom 10. Mai 2019 hat die vollständige Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
S/W Treuhand Südwestfalen GmbH - Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Siegen, Sandstraße 50, 57072 Siegen. Bestellt zum Geschäftsführer: Dr. van den Boom, Hermann, Bad Berleburg, * ‒.‒.‒‒.
S/W Treuhand Südwestfalen GmbH - Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Siegen, Sandstraße 50, 57072 Siegen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20. August 2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse beider Gesellschafterversammlungen vom gleichen Tage mit der Dr. van den Boom GmbH Wirtscharftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Bad Berleburg (Amtsgericht Siegen - HR B 6447) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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