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S² Media GmbH & Co. KG, Aachen (HRA 6730) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Nizzaallee 26
52072 Aachen
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 0 keine Angabe
Register
Registernr.: HRA 6730
Amtsgericht: Aachen
Rechtsform: GmbH & Co. KG
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die S² Media GmbH & Co. KG aus Aachen war im Handelsregister Aachen unter der Nummer HRA 6730 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die S² Media GmbH & Co. KG ihren Standort nicht geändert. Die S² Media GmbH & Co. KG wies zuletzt einen Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 09.05.2020)

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Jahresabschluss vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
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Registermeldungen 4

Calendar 06.12.2019
Löschung von Amts wegen

HRA 6730: S² Media GmbH & Co. KG, Aachen, Nizzaallee 26, 52072 Aachen. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.

Calendar 18.06.2019
Löschungsankündigung

HRA 6730: S² Media GmbH & Co. KG, Aachen, Nizzaallee 26, 52072 Aachen. Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen zu löschen.Dies erscheint angezeigt, weil das Insolvenzverfahren Amtsgericht Aachen 92 IE 4/12 beendet und Vermögen der Gesellschaft nicht mehr erkennbar ist.Es wird Ihnen Gelegenheit gegeben, binnen drei Monaten gegen die Absicht der Löschung Widerspruch einzulegen und eventuell Belege über noch vorhandenes Vermögen vorzulegen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung können Sie Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden. Der Widerspruch muss spätestens innerhalb der gesetzten Frist nach der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung bei dem Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung, spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass der Verfügung. Die Bekanntgabe ist durch Bekanntmachung im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem bewirkt. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages. Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Verfügung sowie die Erklärung enthalten, dass Widerspruch gegen diese Verfügung eingelegt wird. Er ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.

Calendar 02.01.2013
Veränderung

S² Media GmbH & Co. KG, Aachen, Nizzaallee 26, 52072 Aachen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Aachen (92 IE 2/12) vom 11.12.2012 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.

Calendar 24.11.2006
Neueintragung

S² Media GmbH & Co. KG, Aachen (Nizzaallee 26, 52072 Aachen, Entwurf und Vermarktung von Internetwerbung (Bannerwerbung, Pop-Ups usw.)). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: S² Media Verwaltungs GmbH, Aachen (Aachen HRB 13590), mit der Befugnis für sich und ihre Geschäftsführer, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der S² Media GmbH, Aachen (Amtsgericht Aachen HRB 13308) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 27.07.2006. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Historie 3

06.12.2019
Registervorgang

Löschung von Amts wegen 06.12.2019

18.06.2019
Registervorgang

Löschungsankündigung 18.06.2019

24.11.2006
Entscheideränderung

Eintritt
S² Media Verwaltungs GmbH
Persönlich haftender Gesellschafter