SÄCHSISCHER LANDESFRAUENRAT "FRAUENPOWER" e.V., Chemnitz (Markt 4, 09111 Chemnitz). Die Verschmelzung wurde am 25.04.2007 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers (Amtsgericht Dresden, VR 4811) eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
SÄCHSISCHER LANDESFRAUENRAT "FRAUENPOWER" e.V., Chemnitz (Markt 4, 09111 Chemnitz). Der Verein ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 13.01.2007 und der Beschlüsse der jeweiligen Mitgliederversammlungen vom selben Tag mit dem Verein Landesfrauenrat Sachsen-Sächsisches Frauenforum e.V. mit Sitz in Dresden (Amtsgericht Dresden, VR 1227) als weiterem übertragenden Rechtsträger auf den neu gegründeten Verein Landesfrauenrat Sachsen e.V. mit dem Sitz in Dresden verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Rechtsträgers.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.