HRA 730592: SÜDWEST PRESSE Hohenlohe GmbH & Co. KG, Schwäbisch Hall, Haalstraße 5 + 7, 74523 Schwäbisch Hall. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Hohenloher Tagblatt GmbH, Crailsheim (Amtsgericht Ulm HRB 671191).
HRA 730592: SÜDWEST PRESSE Hohenlohe GmbH & Co. KG, Schwäbisch Hall, Haalstraße 5 + 7, 74523 Schwäbisch Hall. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Hohenloher Tagblatt GmbH, Crailsheim (Amtsgericht Ulm HRB 671191). Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 25.07.2017 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 25.07.2017 die Kommanditgesellschaft unter der Firma "Hohenloher Druck- und Verlagshaus Verlag Hohenloher Tagblatt Richter und Gebr. Wankmüller GmbH & Co. KG", Crailsheim (Amtsgericht Ulm HRA 690236) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 730592: SÜDWEST PRESSE Hohenlohe GmbH & Co. KG, Schwäbisch Hall, Haalstraße 5 + 7, 74523 Schwäbisch Hall. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 24.09.2015 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 24.09.2015 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Neue Kreis - Rundschau Gesellschaft mit beschränkter Haftung", Gaildorf (Amtsgericht Stuttgart HRB 570171) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 721967:MBH Medienbeteiligungen Hohenlohe GmbH & Co. KG, Ulm, Frauenstraße 77, 89073 Ulm.Sitz verlegt; nun: Schwäbisch Hall (Amtsgericht Stuttgart HRA 730592). Das Registerblatt ist geschlossen.
HRA 730592:SÜDWEST PRESSE Hohenlohe GmbH & Co. KG, Schwäbisch Hall, Haalstraße 5 + 7, 74523 Schwäbisch Hall.Kommanditgesellschaft. Der Sitz ist von Ulm (Amtsgericht Ulm HRA 721967) nach Schwäbisch Hall verlegt. Bisher: "MBH Medienbeteiligungen Hohenlohe GmbH & Co. KG"; nun: Neue Geschäftsanschrift: Haalstraße 5 + 7, 74523 Schwäbisch Hall. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Personenbezogene Daten (Firma, Sitz und Registerstelle) geändert, nun Persönlich haftende Gesellschafterin: SÜDWEST PRESSE Hohenlohe Verwaltungsgesellschaft mbH, Schwäbisch Hall (Amtsgericht Stuttgart HRB 751233).
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