Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
10 |
b)
Sitz verlegt; nun:
Tübingen
Neue
Geschäftsanschrift:
Uhlandstraße 2, 72072 Tübingen |
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a)
31.10.2024
Neber |
9 |
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b)
Eingetreten als
Persönlich haftender Gesellschafter:
Schwäbisches Verlagshaus Neu-Ulm GmbH, Neu-Ulm
(Amtsgericht Memmingen HRB 15430) |
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b)
Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund
des Verschmelzungsvertrages vom
27.08.2024 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten
Rechtsträger vom 27.08.2024
die Kommanditgesellschaft unter der Firma
"Tailfinger Druckerei Heinrich Weidle GmbH & Co. KG", Ulm
(Amtsgericht Ulm HRA 725394)
verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme).
Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug
genommen.
c)
Haftsumme um 5.000,00 EUR erhöht bei
Kommanditist:
Neue Pressegesellschaft mbH & Co. KG, Ulm , (Amtsgericht
Ulm HRA 2005), Haftsumme: 125.000,00 EUR |
a)
22.10.2024
Neber |
HRA 360418: SÜDWEST PRESSE Neckar-Alb GmbH & Co. KG, Metzingen, Römerstraße 19, 72555 Metzingen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 15.10.2020 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "SWP Mediaservice GmbH", Metzingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 736378) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 360418: SÜDWEST PRESSE Neckar-Alb GmbH & Co. KG, Metzingen, Römerstraße 19, 72555 Metzingen. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Zeitungsverlag Hechingen Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hechingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 420833). Personenbezogene Daten (Firmierung) geändert bei Persönlich haftender Gesellschafter: SÜDWEST PRESSE Neckar-Alb Verwaltungs-GmbH, Metzingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 360184).
HRA 360418: Georg Hauser GmbH & Co. Zeitungsverlag KG, Metzingen, Römerstraße 19, 72555 Metzingen. Firma geändert; nun: SÜDWEST PRESSE Neckar-Alb GmbH & Co. KG. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Zeitungsverlag Hechingen Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hechingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 420833). Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) sind aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 04.08.2020 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag die: Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Verlag Baader GmbH", Münsingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 370230) und die "Hohenzollerische Zeitung GmbH & Co. KG", Hechingen (Amtsgericht Stuttgart HRA 420443) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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