HRA 61311: SÜPRO GmbH & Co. KG, Lampertheim, Seehof Außerhalb 5, 68623 Lampertheim. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden ReFood GmbH & Co. KG am 27.12.2019 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRA 61311: SÜPRO GmbH & Co. KG, Lampertheim, Seehof Außerhalb 5, 68623 Lampertheim. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der ReFood GmbH & Co. KG mit Sitz in Selm (Amtsgericht Dortmund HRA 17195) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 61311: SÜPRO GmbH & Co. KG, Lampertheim, Seehof Außerhalb 5, 68623 Lampertheim. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der SÜPRO Südhessische Protein- und Tierfettfabrikation Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Lampertheim (Amtsgericht Darmstadt, HRB 60716) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
A.Fischer & Söhne GmbH & Co KG, Lampertheim, Seehof Außerhalb 5, 68623 Lampertheim. Neue Firma: SÜPRO GmbH & Co. KG. Geschäftsanschrift: Seehof Außerhalb 5, 68623 Lampertheim.