HRB 111374 B: SÜSS SECURITY GMBH, Berlin, Auguste-Viktoria-Allee 4, 13403 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Süß, Karsten; Prokura: 1. Hübner, Torsten, * ‒.‒.‒‒, Teltow; Einzelprokura
HRB 111374 B: SÜSS SECURITY GMBH, Berlin, Auguste-Viktoria-Allee 4, 13403 Berlin. Geschäftsführer: 2. Hergeth, Reinhard, * ‒.‒.‒‒, Mühlenbecker Land OT Schildow; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; Rechtsverhaeltnis: Es besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 08.07.2019 mit der ARDOR SE mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 194310 B), dem die Gesellschafterversammlung durch Beschluss vom selben Tage zugestimmt hat.
SÜSS SECURITY GMBH, Berlin(Scharnweberstr. 100, 13405 Berlin). Firma: SÜSS SECURITY GMBH Sitz: Berlin Gegenstand: Der Betrieb eines Wach- und Sicherheitsdienstes sowie der Betrieb einer Wirtschaftsdetektei. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Süß, Karsten, * ‒.‒.‒‒, Schildow; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 06.09.2007 Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch Ausgliederung des unter der Firma Wirtschaftsdetektei K. Süss e. K. vom Inhaber Karsten Süß geführten Einzelunternehmens mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 40216 B) aus seinem Vermögen gemäß dem Ausgliederungsplan vom 06.09.2007. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..