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a)
Sächsische Filmakademie GmbH
b)
Görlitz
Geschäftsanschrift:
Konsulplatz 1, 02826 Görlitz
c)
Förderung der Erziehung, Volks- und
Berufsbildung einschließlich Studentenhilfe,
Förderung von Wissenschaft und
Forschung, Förderung der Kunst und Kultur
sowie Förderung der lokalen Wirtschafts-
und Standortentwicklung, die Unterstützung
ansässiger Unternehmen und neu
zugründender Unternehmen der
Filmwirtschaft, z.B.
Produktionsunternehmen und filmnahe
Dienstleistungen. Der Satzungszweck
"Förderung der Erziehung, Volks- und
Berufsbildung einschließlich der
Studentenhilfe" wird insbesondere
verwirklicht durch das Angebot, die
Organisation und Durchführung von Fort-,
Weiter- und Ausbildungsmaßnahmen,
Lehrgängen, Workshops und
Veranstaltungen in Berufsbildern im
Rahmen einer Filmakademie für
verschiedene Aspekte der Filmgestaltung
und Film- und Medienproduktion, für
Wissenschafts- und andere Filmformen, um
insbesondere filmhandwerkliche
Assistenzkräfte (z.B. für Filmproduktionen,
Kamera und Licht, Filmausstattung) auch
vor dem Hintergrund des digitalen
Fortschritts auszubilden, Aufbau und
Gestaltung von Kooperationen mit Partner-
Akademien und Dritten, Kooperationen mit
Hochschulen zur Organisation und
Durchführung von Studiengängen im
Bereich Film, Angebote außerhalb des
Hochschulehrplans im Filmbereich sowie
Unterhaltung von für Aus- und
Weiterbildung, Entwicklung und Forschung
im Bereich des Films notwendige
Sammlungen, Publikationen auf
filmwissenschaftlichem,
filmgestalterischem und
filmwirtschaftlichem Gebiet, von Video- und
Filmkopien und von Filmmaterialien. Der
Satzungszweck "Förderung der
Wissenschaft und Forschung" wird
insbesondere verwirklicht durch die
Vorbereitung, den Aufbau, den Ausbau und
Betrieb einer Filmakademie in Sachsen, zur
Schaffung infrastruktureller Unterstützung
für den Hochschulstandort Zittau/Görlitz,
beispielsweise zur Sammlung und
Bereitstellung wissenschaftlicher
Erkenntnisse und Materialien für Forschung
und Lehre, insbesondere durch das Medium
Wissenschaftsfilm, Veranstaltung von
wissenschaftlichen Diskussionen,
Entwickeln und Durchführen von
Lehrgängen, Workshops, Studiengängen
und Veranstaltungen, Kolloquien und
Vorträgen zur Förderung des
wissenschaftlichen Austauschs sowie die
Akquise und Begleitung regionaler und
überregionaler Partnerschaften zur
Generierung und Unterstützung von
Forschungsaufträgen im Interesse der
Allgemeinheit und insbesondere zur
Sicherung des Studentenbetriebes. Der
Satzungszweck "Förderung von Kunst und
Kultur" wird verwirklicht durch die
Förderung künstlerischen und kreativen
Nachwuchses durch Angebote im Rahmen
der Filmakademie, die Gelegenheit zum
Austausch und zum Erlernen
gestalterischer Techniken und
Ausdrucksformen, die Gestaltung eines
filmkulturellen Ökosystems im Raum Görlitz
sowie die Vermarktung kultureller Produkte. |
25.000,00 EUR |
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Bestellt:
Geschäftsführer:
Wißkirchen, Monika Grit, Grimma, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
|
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 10.06.2024. |
a)
15.07.2024
Perband |