Sägewerk Asmus GmbH, Pegnitz (Mühlweg 23, 91257 Pegnitz). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Die Verschmelzung wurde am 24.07.2006 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Bayreuth HRA 1825).
Sägewerk Asmus GmbH, Pegnitz (Mühlweg 23, 91257 PegnitzSägewerk Asmus GmbH, Pegnitz (Mühlweg 23, 91257 Pegnitz). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 13.07.2006 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tag mit dem Vermögen des Alleingesellschafters Asmus Erhard, Pegnitz, * ‒.‒.‒‒, verschmolzen. Das Unternehmen wird als Einzelfirma unter der Firma Säge- und Hobelwerk Asmus Erhard Asmus e. K. mit dem Sitz in Pegnitz (Amtsgericht Bayreuth HRA 1825) geführt. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.