Sängerquartett Birkenfeld e.V., Birkenfeld, (Hauptstr. 139, 75217 Birkenfeld).VR 2065 - 27.08.2012-: Sängerquartett Birkenfeld e.V., Birkenfeld: Der Verein 1.F.C.08 Birkenfeld hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 28.03.2012 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 28.03.2012 die von ihm betriebene Abteilung "Sängerabteilung" mit allen Aktiva und Passiva auf den Verein als übernehmenden Rechtsträger übertragen. (Abspaltung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Die Abspaltung wurde beim Übertragenden Rechtsträger am 27.08.2012 eingetragen.- Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind nach § 19 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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Amtsgericht: Pforzheim
Rechtsform: eV