Söhl Consult Steuerberatungsgesellschaft mbH, Lamstedt, Bremervörder Str. 26, 21769 Lamstedt. Zweigniederlassung errichtet unter gleicher Firma in: 21737 Wischhafen, Geschäftsanschrift: Moorchaussee 7, 21737 Wischhafen.
Söhl Consult GmbH, Lamstedt (Bremervörder Str. 26, 21769 Lamstedt). Die Gesellschafterversammlung vom 04.07.2007, 08.08.2007 und 24.08.2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 1 (Firma), 2 (Unternehmensgegenstand) und 7 (Vertretung) beschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat am 04.07.2007 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 435,41 auf EUR 26.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 5 zu ändern. Im Übrigen wurde die Satzung neu gefasst. Geändert, nun: Neue Firma: Söhl Consult Steuerberatungsgesellscaft mbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i. v. m. § 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i. S.v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. 26.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch ihn allein vertreten. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Geselschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Abweichend davon kann die Gesellschafterversammlung Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilen. Wird die Gesellschaft durch einen Geschäftsführer allein vertreten, muss dieser Steuerberater sein. Wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich vertreten, muss mindestens einer der Geschäftsführer Steuerberater sein. Wird die Gesellschaft durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten, muss der Geschäftsführer Steuerberater sein. Die Gesellschafterversammlung darf nur Geschäftsführern, die Steuerberater sind, Einzelvertretungsbefugnis erteilen. Sind zwei Geschäftsführer bestellt, von denen nur einer Steuerberater ist, muss diesem Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden.Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geändert, nun: Geschäftsführer: Söhl, Wolfgang, Steuerberater, Lamstedt, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.