HRA 202278: Söhlder Grundbesitz GmbH & Co. KG, Hildesheim, Rathausstr. 21, 31134 Hildesheim. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Söhlder Grundbesitz Beteiligungs GmbH, Hildesheim (Amtsgericht Hildesheim HRB 206503). Durch Gesamtrechtsnachfolge im Wege der Verschmelzung nun Persönlich haftender Gesellschafter: SGVG Grundstücks Verwaltungsgesellschaft mbH, Hildesheim (Amtsgericht Hildesheim HRB 1846). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.11.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen aller beteiligten Rechtsträger vom 25.11.2020 mit der SAG Agrargesellschaft mbH & Co. KG, Sarstedt (Amtsgericht Hildesheim, HRA 202414) verschmolzen. Die Verschmelzung ist heute im Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen worden. Die Gesellschaft ist erloschen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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