Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
9 |
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Prokura erloschen:
Gleitsmann, Jens, Leipzig, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
05.07.2024
Chevalier |
8 |
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Prokura erloschen:
Dietz, Mario, Lunzenau, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
10.10.2023
Mitsch |
HRB 123665: Söhnel Elektroanlagen GmbH, Roßwein, Dr.-Gemeinhardt-Straße 5A, 04741 Roßwein. Prokura erloschen: Gaudlitz, Dirk, Roßwein, * ‒.‒.‒‒. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Steinfurt, René, Döbeln, * ‒.‒.‒‒.
HRB 123665: Söhnel Elektroanlagen GmbH, Roßwein, Dr.-Gemeinhardt-Straße 5A, 04741 Roßwein. Zweigniederlassung(en) unter gleicher Firma mit Zusatz: Zweigniederlassung Leipzig, 04347 Leipzig, Geschäftsanschrift: Stöhrerstraße 12, 04347 Leipzig. Einzelprokura: Dietz, Mario, Lunzenau, * ‒.‒.‒‒; Gleitsmann, Jens, Leipzig, * ‒.‒.‒‒; Hellmuth, Kevin, Döbeln, * ‒.‒.‒‒; Jähn, Holger, Dahlen, * ‒.‒.‒‒; Raupp, Barbara, Markranstädt, * ‒.‒.‒‒.
HRB 123665: Söhnel Elektroanlagen GmbH, Roßwein, Dr.-Gemeinhardt-Straße 5A, 04741 Roßwein. Die HWE Elektrobau GmbH mit dem Sitz in Leipzig (Amtsgericht Leripzig HRB 4791) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 12.11.2020 und der Gesellschafterbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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