HRA 100345: Söllingen Verwaltungs GmbH & Co. KG, Gevensleben (Watenstedter Str. 11, 38384 Gevensleben). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Landwind Verwaltungs GmbH & Co. KG mit Sitz in Gevensleben (Amtsgericht Braunschweig, HRA 100344) am 27.09.2017 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
HRA 100345: Söllingen Verwaltungs GmbH & Co. KG, Gevensleben (Watenstedter Str. 11, 38384 Gevensleben). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.08.2017 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 24.08.2107 mit der Landwind Verwaltungs GmbH & Co. KG mit Sitz in Gevensleben (Amtsgericht Braunschweig, HRA 100344) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.