HRB 3422: Sönnecken + Brüninghold Bandweberei Verwaltungs GmbH, Wuppertal, Unterdörnen 37, 42283 Wuppertal. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
HRB 3422: Sönnecken + Brüninghold Bandweberei Verwaltungs GmbH, Wuppertal, Unterdörnen 37, 42283 Wuppertal. Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen zu löschen. Gegen diese Löschungsankündigung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf einen Monat festgesetzt. Die Frist beginnt mit dem Datum der Bekanntmachung. Der Widerspruch ist bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden. Der Widerspruch muss spätestens innerhalb der gesetzten Frist nach der schriftlichen Bekanntgabe der Löschungsankündigung bei dem Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Verfügung sowie die Erklärung enthalten, dass Widerspruch gegen diese Verfügung eingelegt wird. Er ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.
HRB 3422: Sönnecken + Brüninghold Bandweberei Verwaltungs GmbH, Wuppertal, Unterdörnen 37, 42283 Wuppertal. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch Beschluss vom 11.03.2015 aufgelöst (Amtsgericht Wuppertal, 145 IN 461/14). Die Vertretungsmacht kann durch die Insolvenz eingeschränkt sein. Gemäß §§ 65 Absatz 1 Satz 3 GmbHG, 384 Abs. 2 FamFG von Amts wegen eingetragen.
Sönnecken + Brüninghold Bandweberei Verwaltungs GmbH, Wuppertal (Unterdörnen 37, 42283 Wuppertal). Die Gesellschafterversammlung hat am 30.06.2005 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 4.435,41 auf EUR 30.000,00 zu erhöhen und den Gegenstand des Unternehmens zu ändern. Der Gesellschaftsvertrag wurde entsprechend in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und § 3 (Stammkapital und Stammeinlagen) geändert und im übrigen insgesamt neu gefasst. Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung und der Vertrieb von Bändern und anderen einschlägigen Textilien, der Handel mit diesen Erzeugnissen sowie die Übernahme aller hiermit mittelbar oder unmittelbar zusammenhängenden Geschäfte. Die Gesellschaft ist insbesondere berechtigt, sich an der in Wuppertal bestehenden Kommanditgesellschaft unter der Firma Sönnecken + Brüninghold Bandweberei GmbH + Co. KG zu beteiligen und deren Verwaltung zu übernehmen. Gegenstand des Unternehmens dieser Kommanditgesellschaft ist die Herstellung und der Verkauf von Bändern und sonstigen Textilien aller Art. Nicht mehr Geschäftsführer: Brüninghold, Karl Alexander, Diplom-Kaufmann, Wuppertal. Bestellt als Geschäftsführer: Brüninghold, Felix Alexander, Wuppertal, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.