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Süß Verwaltungs-GmbH, Bruchsal (HRB 231462) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Kinzigstr. 3
76646 Bruchsal
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 0 keine Angabe
Register
Registernr.: HRB 231462
Amtsgericht: Mannheim
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Süß Verwaltungs-GmbH aus Bruchsal war im Handelsregister Mannheim unter der Nummer HRB 231462 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Süß Verwaltungs-GmbH ihren Standort nicht geändert. Die Süß Verwaltungs-GmbH wies zuletzt 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 09.05.2020)

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Registermeldungen 3

Calendar 24.09.2007
Löschung

Süß Verwaltungs-GmbH, Bruchsal (Kinzigstr. 3, 76646 Bruchsal). Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 19.09.2007 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.

Calendar 24.09.2007
Veränderung

Süß Verwaltungs-GmbH, Bruchsal (Kinzigstr. 3, 76646 Bruchsal). Die Gesellschafterversammlung vom 08.08.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Stammkapital/Gesellschafter) beschlossen. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 08.08.2007 ist das Stammkapital auf Euro umgestellt. Das Stammkapital ist ferner durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag auf 26.100,00 EUR erhöht.

Calendar 24.09.2007
Veränderung

Süß Verwaltungs-GmbH, Bruchsal (Kinzigstr. 3, 76646 Bruchsal). Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 08.08.2007 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tage mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Campus Cycle GmbH", Bruchsal (Amtsgericht Mannheim HRB 230531) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Historie 1

24.09.2007
Registervorgang

Löschung 21.09.2007