HRB 7634: Süba-Elektrik GmbH, Müllheim, Hauptstraße 6a, 79379 Müllheim. Durch Entscheidung des Insolvenzverwalters vom 29.04.2019 ist das Geschäftsjahr der Gesellschaft ab dem 01.01.2020 wieder das Kalenderjahr.
HRB 7634: Süba-Elektrik GmbH, Müllheim, Hauptstraße 6a, 79379 Müllheim. Der Insolvenzverwalter hat am 29.04.2019 die Änderung des Geschäftsjahres beschlossen.
HRB 7634: Süba-Elektrik GmbH, Müllheim, Hauptstraße 6a, 79379 Müllheim. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Freiburg im Breisgau, 58 IN 62/19) aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen.
HRB 7634: Süba-Elektrik GmbH, Müllheim, Werderstraße 60, 79379 Müllheim. Änderung der Geschäftsanschrift: Hauptstraße 6a, 79379 Müllheim.
Soleis GmbH, Müllheim, Werderstraße 60, 79379 Müllheim. Die Gesellschafterversammlung vom 24.01.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer 1 (Firma) beschlossen. Firma geändert; nun: Süba-Elektrik GmbH. Die Gesellschafterversammlung vom 24.04.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Stammkapital, Stammeinlagen) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom selben Tag zur Durchführung der Aufnahme eines ausgegliederten Teils des Vermögens des Gräßl, Mathias, Rheinfelden (Schweiz), * ‒.‒.‒‒, als Inhaber der Firma "SÜBA - Elektrik e. K.", Müllheim (Amtsgericht Freiburg HRA 700568) auf 120.000,00 EUR im Wege der Ausgliederung erhöht. Der Einzelkaufmann Gräßl, Mathias, Rheinfelden (Schweiz), * ‒.‒.‒‒, hat als Inhaber der Firma "SÜBA - Elektrik e. K.", Müllheim (Amtsgericht Freiburg HRA 700568) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 24.04.2012 und des Versammlungsbeschlusses vom 24.04.2012 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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