SüdKA SüdKapitalanlagegesellschaft mbH, Frankfurt am Main (Schillerstraße 27, 60313 Frankfurt am Main). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Baden-Württembergische Kapitalanlagegesellschaft mit beschränkter Haftung, nunmehr firmierend Baden-Württembergische Investmentgesellschaft mbH am 06.12.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
SüdKA SüdKapitalanlagegesellschaft mbH, Frankfurt am Main (Schillerstraße 27, 60313 Frankfurt am Main). Die Gesellschaft hat als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 22.06.2006 mit Nachtrag vom 27.09.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger jeweils vom selben Tag einen Teil ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die BW Asset Consult Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Stuttgart, nunmehr firmierend LBBW Asset Management Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Amtsgericht Stuttgart, HRB 20327) übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
SüdKA SüdKapitalanlagegesellschaft mbH, Frankfurt am Main (Schillerstraße 27, 60313 Frankfurt am Main). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.06.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Baden-Württembergische Kapitalanlagegesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart, HRB 13381) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
SüdKA SüdKapitalanlagegesellschaft mbH, Frankfurt am Main (Schillerstraße 27, 60313 Frankfurt am Main). Bestellt als Geschäftsführer: Koch, Achim, Leonberg, * ‒.‒.‒‒. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Jarzabek, Michael, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒.