HRB 78899:Südamerika-Import Diercks & Hennings Fleischhandelsges. mbH, Wesseling, Kronenweg 13, 50389 Wesseling.Die Liquidation ist beendet. Die Firma ist erloschen.
Südamerika-Import Diercks & Hennings Fleischhandelsges. mbH, Troisdorf, Brüsseler Straße 5, 53842 Troisdorf. Wesseling. Geschäftsanschrift: Kronenweg 13, 50389 Wesseling. Der Sitz ist von Troisdorf nach Wesseling (jetzt Amtsgericht Köln, HRB 78899) verlegt.
Südamerika-Import Diercks & Hennings Fleischhandelsges. mbH, Wesseling, Kronenweg 13, 50389 Wesseling. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.09.1999. Die Gesellschafterversammlung hat am 26.04.2013 beschlossen, den Sitz von Troisdorf (bisher Amtsgericht Siegburg HRB 5764) nach Wesseling zu verlegen und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in § 1 Ziffer 2. zu ändern. Geschäftsanschrift: Kronenweg 13, 50389 Wesseling. Gegenstand: der Handel mit Fleisch und der Abschluss von Geschäften, die unmittelbar oder mittelbar mit dem Unternehmen im Zusammenhang stehen oder den Zweck des Unternehmens zu fördern geeignet sind. Stammkapital: 26.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten. Nicht mehr Geschäftsführer: Diercks, Volker, Bergisch Gladbach, * ‒.‒.‒‒. Nicht mehr Geschäftsführer, bestellt als: Liquidator: Brahm, Peter, Langenfeld, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Der mit der Diercks & Hennings Fleischhandelsgesellschaft mbH mit Sitz in Wesseling (Amtsgericht Köln, HRB 76141, vormals Amtsgericht Siegburg, HRB 1986) am 18.11.1999 geschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Kündigung zum 31.12.2012 beendet. Die Gesellschaft ist aufgelöst.Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Unternehmensvertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches als bekanntgemacht gilt, hat der andere Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.