Süddeutsche Wohnungsbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Essen (Alfredstr. 236, 45133 Essen). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Deutsche Bau- und Siedlungs-Gesellschaft mit beschränkter Haftung am 11.12.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Süddeutsche Wohnungsbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Essen (Alfredstr. 236, 45133 Essen). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.11.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.11.2006 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 17.11.2006 mit der Deutsche Bau- und Siedlungs-Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Essen (HRB 201) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Süddeutsche Wohnungsbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Essen (Alfredstr. 236, 45133 Essen). Nicht mehr Geschäftsführer: Majewski, Dieter. Bestellt zum Geschäftsführer: Berkhan, Jürgen, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒; seine Prokura ist erloschen.