HRB 88558: Südfleisch GmbH, München, Rudolf-Diesel-Str. 10, 86807 Buchloe. Die Verschmelzung wurde am 06.09.2017 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen (Amtsgericht München HRB 171259).
HRB 88558: Südfleisch GmbH, München, Rudolf-Diesel-Str. 10, 86807 Buchloe. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 01.08.2017 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Südfleisch Holding GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 171259) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des übernehmenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 88558: Südfleisch GmbH, München, Rudolf-Diesel-Str. 10, 86807 Buchloe. Prokura erloschen: Roßkothen, Franz-Josef, Erding, * ‒.‒.‒‒.
HRB 88558: Südfleisch GmbH, München, Rudolf-Diesel-Str. 10, 86807 Buchloe. Prokura erloschen: Roßkothen, Franz-Josef, Erding, * ‒.‒.‒‒.
HRB 88558:Südfleisch GmbH, München, Rudolf-Diesel-Str. 10, 86807 Buchloe.Die Südfleisch Bad Neustadt GmbH mit dem Sitz in Bad Neustadt (Amtsgericht Schweinfurt HRB 5406) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 11.06.2015 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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