Südfleisch Lauda GmbH, Lauda-Königshofen, Zenettistr. 6, 80337 München. Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 14.08.2013 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Der zwischen der Gesellschaft und der "Südfleisch GmbH", München (Amtsgericht München HRB 88558) am 29.10.2008 abgeschlossene Ergebnisabführungsvertrag ist mit Wirksamkeit der Verschmelzung beendet. Der zwischen der Gesellschaft und der "Südfleisch Holding GmbH", München (Amtsgericht München HRB 171259) am 29.10.2008 abgeschlossene Beherrschungsvertrag ist mit Wirksamkeit der Verschmelzung beendet. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
Südfleisch Lauda GmbH, Lauda-Königshofen, Zenettistr. 6, 80337 München. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 17.07.2013 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 17.07.2013 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Südfleisch GmbH", München (Amtsgericht München HRB 88558) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Südfleisch Lauda GmbH, Lauda-Königshofen, Zenettistr. 6, 80337 München. Infolge Verschmelzung des herrschenden Unternehmens nunmehr: Mit der "Südfleisch GmbH", München (Amtsgericht München HRB 88558) wurde am 29.10.2008 ein Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen, dem die Gesellschafterversammlung am 29.10.2008 zugestimmt hat. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden (Unternehmensvertrag und Zustimmungsbeschlüsse) wird Bezug genommen.
Südfleisch Lauda GmbH, Lauda-Königshofen, Tauberstraße 1, 97922 Lauda-Königshofen. Änderung der Geschäftsanschrift: Zenettistr. 6, 80337 München.
Südfleisch Lauda GmbH, Lauda-Königshofen, Tauberstraße 1, 97922 Lauda-Königshofen.Unternehmensvertrag berichtigt, nun: Mit der "Südfleisch GmbH", München (Amtsgericht München HRB 121214), nunmehr aufgrund Verschmelzung zur Aufnahme "Südfleisch GmbH" (bisherige Firma "Südfleisch Handelsgesellschaft mbH"), München (Amtsgericht München HRB 186985) wurde am 29.10.2008 ein Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen, dem die Gesellschafterversammlungen am 29.10.2008 zugestimmt haben. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden (Unternehmensvertrag und Zustimmungsbeschlüsse) wird Bezug genommen.
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