GnR 870: Südhang 14 eG, Köln (Teichstraße 16 C, 50827 Köln). eingetragene Genossenschaft. Satzung vom 02.01.2016, die Satzung wurde durch Beschluss der Generalversammlung vom 01.05.2016 neu gefasst. (1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine nachhaltige, ökologische und sozial verantwortbare, wirtschaftliche Wohnungsversorgung. Insbesondere fördert die Genossenschaft gemeinschaftliches und selbstbestimmtes Wohnen in dauerhaft gesicherten Verhältnissen. (2) Die Genossenschaft kann Grundstücke und Gebäude in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, betreuen und Wohnungen veräußern. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaues und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. (3) Die Genossenschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen, soweit diese Beteiligungen eine untergeordnete Hilfs- oder Nebentätigkeit der Genossenschaft darstellen. (4) Bei der Bewirtschaftung werden Formen der Selbstverwaltung realisiert. (5) Die Genossenschaft unterstützt ihre Mitglieder bei der gemeinschaftlichen Umsetzung sozialer und ökologischer Maßnahmen im Zusammenhang mit der Hausbewirtschaftung. (6) Bei der Bewirtschaftung wie auch bei Baumaßnahmen zur Instandhaltung oder Modernisierung werden die Grundsätze der Nachhaltigkeit und Okologie in besonderem Maße berücksichtigt. Die Mitglieder werden dabei durch geeignete Strukturen unterstützt. (7) Die Liegenschaften der Genossenschaft sind jeder spekulativen Verwendung dauerhaft zu entziehen. Der Verkauf einzelner Häuser oder Wohnungen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Er bedarf der mit einer Mehrheit von drei Vierteln beschlossenen Zustimmung der Generalversammlung. (8) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist in Einzelfällen, über die der Vorstand mit Zustimmung der Generalversammlung gem. § 29 bestimmt, zugelassen. Keine Nachschusspflicht. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt dieses die Genossenschaft alleine. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Genossenschaft durch die Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Vorstand: Boljahn, Shirin, Köln, * ‒.‒.‒‒; Wester, Katy Rosa Elizabeth, Köln, * ‒.‒.‒‒.
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Amtsgericht: Köln
Rechtsform: eG