Südstern - Bölle AG + Co KG, Donaueschingen (Dürrheimer Str. 12, 78166 Donaueschingen, Vermittlung und Vertrieb von neuen Fahrzeugen, der Handel von Gebrauchtwagen, Kraftfahrzeugen-Ersatzteilen, Zubehör und Handelswaren; der Betrieb von Tankstellen und Reparaturwerkstätten für Kraftfahrzeuge; Kfz-Vermittlungen, Kfz-Leasing, alle sonstigen Geschäfte und Tätigkeiten, die mit dem Kraftfahrzeugwesen in Zusammenhang stehen sowie die Vermittlung von Versicherungen, Kfz-Finanzierung und Leasingverträgen.). Kommanditgesellschaft. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Südstern - Bölle AG, Donaueschingen (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 702548), einzelvertretungsberechtigt und mit der Befugnis, - auch im Namen der jeweiligen Vorstandsmitglieder -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschliessen. Nach Gründung wieder ausgeschieden: Persönlich haftender Gesellschafter: Autohaus Südstern Verwaltungs GmbH, Donaueschingen (Amtsgericht Freiburg i.Br. HRB 611653); Bölle Automobile Verwaltungs Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Singen (Hohentwiel) (Amtsgericht Freiburg i.Br. HRB 540815). Einzelprokura: Sauter, Michael, Donaueschingen, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Verschmelzung der Kommanditgesellschaft unter der Firma "Autohaus Südstern GmbH + Co. KG", Donaueschingen (Amtsgericht Freiburg i.Br. HRA 610818) und der Kommanditgesellschaft unter der Firma "Bölle Automobile GmbH & Co. KG", Singen (Hohentwiel) (Amtsgericht Freiburg i.Br. HRA 540019) aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 13.08.2008 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag (Verschmelzung zur Neugründung). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
78166 Donaueschingen
Keine frühere Adresse vorhanden
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E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: www.suedstern-boelle.de
Netzwerke:
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 2 im Vollprofil enthalten
Amtsgericht: Freiburg
Rechtsform: AG & Co. KG