Südwestlicht GmbH, Stuttgart, (Vaihinger Str. 23, 70567 Stuttgart).Die Eintragung der Verschmelzung im Register der Niederlassung des übernehmenden Rechtsträgers (Amtsgericht Stuttgart HRA 724384) ist am 02.09.2009 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
Südwestlicht GmbH, Stuttgart, (Vaihinger Str. 23, 70567 Stuttgart).Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund der Verschmelzungserklärung des Alleingesellschafters vom 14.08.2009 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 14.08.2009 mit dem Vermögen des Alleingesellschafters Schäffler, Wolfgang, Stuttgart, * ‒.‒.‒‒ als Inhaber der Firma "Südwestlicht e.K.", Stuttgart, verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.