Südzucker-Verkauf Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Oberursel (Taunus) (Maximilianstraße 10, 68165 Mannheim). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Südzucker Aktiengesellschaft Mannheim/ Ochsenfurt am 06.11.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Südzucker-Verkauf Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Oberursel (Taunus) (Maximilianstraße 10, 68165 Mannheim). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.10.2007 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag mit der Südzucker Aktiengesellschaft Mannheim / Ochsenfurt mit Sitz in Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRB 42) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.