Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
15 |
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b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Bauer, Norbert, Untermünkheim, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Bestellt als
Geschäftsführer:
Schröder, Edgar, Schopfloch, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Klein, Henry, Sulz am Neckar, * ‒.‒.‒‒ |
Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen
Prokuristen:
Katz, Frank, Horb am Neckar, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
12.01.2023
Gerst |
HRB 481359: Sülzle Kopf Gebäudetechnik GmbH, Sulz am Neckar, Stützenstr. 6, 72172 Sulz am Neckar. Die Gesellschafterversammlung vom 11.12.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) beschlossen. Firma geändert; nun: Sülzle Kopf GmbH.
HRB 481359:Kopf Technische Gebäudeausrüstung GmbH, Sulz am Neckar, Stützenstr. 6, 72172 Sulz am Neckar.Die Gesellschafterversammlung vom 20.02.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) beschlossen. Firma geändert; nun: Sülzle Kopf Gebäudetechnik GmbH.
HRB 481359:Kopf Technische Gebäudeausrüstung GmbH, Sulz am Neckar, Stützenstr. 6, 72172 Sulz am Neckar.Der zwischen der Gesellschaft und der "Intermedium Sulz GmbH" infolge Umfirmierung nun "KOPF Holding GmbH", Sulz am Neckar (Amtsgericht Stuttgart HRB 725645) am 23.07.2008 abgeschlossene Gewinnabführungsvertrag ist durch Aufhebungsvereinbarung vom 23.12.2013 mit Wirkung zum 01.01.2014 beendet. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
Kopf Technische Gebäudeausrüstung GmbH, Sulz am Neckar, Stützenstr. 6, 72172 Sulz am Neckar. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 24.07.2013 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "KOPF Solar GmbH", Sulz am Neckar (Amtsgericht Stuttgart HRB 481357) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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