HRB 410811: Sülzle Stahlpartner GmbH, Rosenfeld, Hauffstraße 14+15, 72348 Rosenfeld. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 29.12.2020 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "STP Aichach GmbH", Aichach (Amtsgericht Augsburg HRB 22535) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 410811: Sülzle Stahlpartner GmbH, Rosenfeld, Hauffstraße 14+15, 72348 Rosenfeld. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 22.07.2016 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Stahlpartner Sülzle GmbH", Dornstetten (Amtsgericht Stuttgart HRB 440657) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 410811: Sülzle Stahlpartner GmbH, Rosenfeld, Hauffstraße 14+15, 72348 Rosenfeld. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 22.07.2016 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Stahlpartner Sülzle GmbH", Weißensee (Amtsgericht Jena HRB 113355) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 410811: Sülzle Stahlpartner GmbH, Rosenfeld, Hauffstraße 14+15, 72348 Rosenfeld. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 22.07.2015 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 22.07.2015 Teile ihres Vermögens nämlich Beteiligungen an Tochtergesellschaften auf die Kommanditgesellschaft unter der Firma "Sülzle Holding GmbH & Co. KG", Rosenfeld (Amtsgericht Stuttgart HRA 725719) übertragen (Abspaltung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 410811:Sülzle Stahlpartner GmbH, Rosenfeld, Hauffstraße 14+15, 72348 Rosenfeld.Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 11.12.2014 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 11.12.2014 die offenen Handelsgesellschaft unter der Firma "Roßlauer Bewehrungsstahl Service OHG", Roßlau (Amtsgericht Stendal HRA 3747) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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