Sümnick GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Bergkamen (Landwehrstraße 153 a, 59192 Bergkamen). Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
Sümnick GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Bergkamen (Landwehrstraße 153 a, 59192 Bergkamen). Herrn Wilfried Sümnick, Landwehrstraße 153 A, 59192 Bergkamen. Sehr geehrter Herr Sümnick, nach dem hier vorliegenden Beschluss vom 24.02.2010 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sümnick GmbH & Co. Kommanditgesellschaft mangels Masse abgewiesen worden. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist seit dem 18.02.2013 wegen Vermögenslosigkeit gelöscht. Diese Umstände legen die Annahme nahe, dass die GmbH u. Co. KG über kein verwertbares Vermögen mehr verfügt. Sie soll daher gemäß § 394 FamFG von Amts wegen gelöscht werden. Von diesem Vorhaben werden Sie hiermit als Liquidator der persönlich haftenden Gesellschafterin unterrichtet. Zugleich wird Ihnen zur Geltendmachung eines Widerspruchs eine Frist von drei Monaten gesetzt, die mit der Zustellung dieses Schreibens beginnt. Den Widerspruch können Sie schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle erheben.
Sümnick GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Bergkamen (Landwehrstraße 153 a, 59192 Bergkamen). Geändert, nunmehr Die Gesellschaft wird durch den/die Liquidator/en vertreten. Geändert, nunmehr Persönliche haftende Gesellschafterin und Liquidatorin: Sümnick Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Bergkamen (Amtsgericht Hamm HRB 4536). Liquidator: Sümnick, Wilfried, Bergkamen. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Dortmund (254 IN 203/09) vom 24.02.2010 ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.