SünGross GmbH, Sand am Main (Obere Länge 22, 97522 Sand am Main). Die Verschmelzung wurde am 07.10.2005 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Bamberg HRA 10583).
SünGross GmbH, Sand am Main (Obere Länge 22, 97522 Sand am Main). Die Gesellschafterversammlung vom 22.08.2005 hat die Änderung des § 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2005 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tag mit dem Vermögen des Alleingesellschafters Sünkel Alexander, Sand am Main, * ‒.‒.‒‒ verschmolzen.Das Unternehmen wird als Einzelfirma unter der Firma SünGross Alexander Sünkel e.K. mit dem Sitz in Sand am Main geführt. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung der Einzelfirma. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.