Süsges Industrieklettern GmbH, Mönchengladbach, Roermonder Straße 389, 41068 Mönchengladbach. Änderung zur Geschäftsanschrift: Sophienstraße 21, 41065 Mönchengladbach.
Süsges Industrieklettern GmbH, Mönchengladbach, Roermonder Straße 389, 41068 Mönchengladbach. Gesellschaft mit beschränkter Haftung, entstanden durch Ausgliederung des unter der Firma Süsges Industrieklettern e.K. mit Sitz in Mönchengladbach (Amtsgericht Mönchengladbach HR A 6717) betriebenen Unternehmens aus dem Vermögen des Inhabers Markus Süsgen nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 23.05.2011. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 07.06.2011 wirksam geworden. Geschäftsanschrift: Roermonder Straße 389, 41068 Mönchengladbach. Gegenstand: die Beratung, Schulung, Planung und Ausführung hinsichtlich von Arbeiten in absturzgefährdeten Bereichen sowie die Montage/Demontage von vorgefertigten Bauteilen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Geschäftsführer: Süsges, Markus, Mönchengladbach, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.